Montag, 29. November 2021

Genies und Homeschooling

Über den Artikel Cambridge ködert 14-jähriges Mathegenie (progress 3 AB, S. 23-24; Aufgabe 2) haben wir erfahren, dass der Mathegenie Arran Fernandez nie eine öffentliche Schule besucht hatte.

Nicht in vielen Ländern weltweit ist Homeschooling erlaubt:

Bildquelle

blau = Legal, mit minimalen Vorschriften oder ohne Ausnahmen
grün = Legal, aber vorbehaltlich Registrierung oder laxer Einschränkungen
gelb = Legal, aber mit restriktiven Vorschriften
orange = Entweder teilweise legal oder nach Sachlage
rot = Illegal, ohne bekannte Ausnahmen
grau = Legalität unbekannt oder unklar


Wie sieht es prinzipiell in den deutschsprachigen Ländern aus?

In Österreich gibt es keine prinzipielle Schulpflicht, sondern nur eine Unterrichtspflicht, die 1774 eingeführt wurde. Auch in der Schweiz besteht außer in zwei Kantonen eine Bildungs- oder Unterrichtspflicht, die statt durch Schulbesuch durch Hausunterricht oder Unschooling (selbständiges Lernen) erfüllt werden kann.  

   

 

 

Im Gegensatz zu Österreich besteht in Deutschland keine Bildungspflicht, sondern Schulpflicht. Demnach ist diese an einen Schulbesuch gebunden. Der Heimunterricht wurde im Jahr 1938 mit dem Reichsschulpflichtgesetz verboten. Die Kultusministerkonferenz schätzt, dass es trotz dieser Tatsache  bundesweit etwa 500 bis 1000 Familien gibt, die Hausunterricht betreiben. In Einzelfällen gab es bereits Erzwingungshaft für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder nicht zu einer staatlich anerkannten Schule schickten.

 

   

 

  (progress 3 AB, S. 23-24; Aufgabe 2)

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