Mittwoch, 16. März 2022

Videoüberwachung

1. Der Fall Tönnies

Im April 2008 berichtete das ARD-Magazin Report Mainz, dass bei Tönnies Mitarbeiter videoüberwacht wurden. Mit flächendeckenden Kameraüberwachungen sollen laut Zeugenaussagen Betriebsangehörige selbst in Umkleidekabinen und auf Toiletten gefilmt worden sein. Die Unternehmung räumte gegenüber Report Mainz die Videoüberwachung teilweise ein und begründete sie mit Hygienekontrollen. Das Reinigen der Hände und das Anziehen der Schutzkleidung werde überwacht. Gefilmt würden „Garderobenräume, […] keinesfalls aber Dusch- oder Umkleidekabinen. In allen Fällen erfolgt die Überwachung durch sichtbare Kameras. […] Die Arbeitnehmervertreter sind ebenfalls informiert und haben diesem System ausdrücklich zugestimmt.“ Allerdings gibt es bei Tönnies laut Gewerkschaft weder einen Betriebsrat noch eine andere gesetzlich legitimierte Arbeitnehmervertretung. Das Unternehmen beobachtete seine Mitarbeiter mit über 200 Kameras in allen betrieblichen Einrichtungen, auch im Dusch- und Umkleidebereich. Die Beweislage war eindeutig; Tönnies stimmte einem Bußgeld von 80.000 € zu. 

 

 

2) Videoüberwachung zu Hause und auf dem eigenen Grundstück

 

 


3) Videoüberwachung am Arbeitsplatz

 

 

 

 

4) Überwachung per Gesichtserkennung

 

Das Manuskript dazu findest du hier.

 

Weitere Informationen findest du auch hier:

 

(progress 3, S. 119-120) 

 

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