Dieses Kapitel erzählt simultan von den beiden Forschern, obwohl sie nicht mehr am gleichen Ort sind. Das unterscheidet es von den anderen. Gauß sitzt in seiner Sternwarte, Humboldt ist auf Russlandreise.
Die Russland-Expedition (1829)
Während eines knappen halben Jahres legten Humboldt und sein Geleit mehr als 18.000 Kilometer zurück.
Gauß warin Göttingen sehr eng mit Wilhelm Eduard Weber befreundet, mit dem er viele Jahre lang zusammenarbeitete. Sie konstruierten 1833 einen elektromagnetischenTelegraphen. Dazu verlegten sie zwei Kupferdrähte über die Dächer der Stadt Göttingen und vermittelten Ostern 1833 den telegraphischen Verkehr zwischen dem physikalischen Institut und dem magnetischen Observatorium der Sternwarte.
Auf Teneriffa tritt Eugen in die Fußstapfen Humboldts. andererseits wird er seinem Vater immer ähnlicher. Das letzte Kapitel bildet deshalb eine Synthese, da Eugen die Haupteigenschaften der Hauptfiguren in sich trägt.
Im Kapitel 2 hatte gestanden, dass Humboldt 1799 auf Teneriffa gerührt einen uralten Baum umarmt hatte:
"Dann erst bemerkte er den Drachenbaum. Er drehte sich um, doch Bonpland war verschwunden. Der Baum war riesenhaft und wohl Jahrtausende alt. Er war hier gewesen noch vor den Spaniern und vor den alten Völkern. Er war dagewesen vor Christus und Buddha, Platon und Tamerlan. Humboldt horchte an seiner Uhr. Wie sie, tickend, die Zeit in sich trug, so wehrte dieser Baum die Zeit ab: eine Klippe, an der ihr Fluß sich brach. Humboldt berührte den schrundigen Stamm. Weit droben liefen die Äste auseinander, das Zwitschern Hunderter Vögel durchdrang die Luft. Zärtlich strich er über die Rinde. Alles starb, alle Menschen, alle Tiere, immerzu. Nur einer nicht. Er legte seine Wange ans Holz, dann wich er zurück und sah erschrocken um sich, ob ihn jemand gesehen hatte. Schnell wischte er die Tränen weg und machte sich auf die Suche nach Bonpland."
Auf denselben Baum, einen Drachenbaum, stößt Eugen im letzten Kapitel als der Dampfer, der ihn nach Übersee bringen sollte, kurz auf Teneriffa anlegt:
"Er kam zu einem ummauerten Garten, dessen Pforte offen stand. Orchideen klammerten sich an Baumstämme, das Zwitschern Hunderter Vögel durchdrang die Luft. In der Nähe der offenbar neu gebauten Mauer stand ein sehr dicker Baum. Seine Rinde war narbig und rauh, weit oben fächerte sich der Stamm in einen Busch von Ästen auf. Zögernd trat Eugen in seinen Schatten, lehnte sich an den Stamm und schloß die Augen. Als er sie wieder Öffnete, stand ein Mann mit einer Harke vor ihm und begann zu schimpfen. Eugen lächelte beschwichtigend. Der Baum sei wohl sehr alt? Der Gärtner stampfte mit dem Fuß auf den Boden und zeigte auf den Ausgang. Eugen bat um Entschuldigung, er habe ausgeruht, er habe für einen Moment geglaubt, ein anderer zu sein oder niemand, es sei ein solch angenehmer Ort. Der Gärtner hob drohend seine Harke, Eugen ging schnelldavon."
Die Entscheidung, nach Amerika auszuwandern, traf Eugen in der Wirklichkeit, jedoch anders als im Roman dargelegt, eigenmächtig:
Die
Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt beim Patienten. Um erfolgreich Schadenersatz geltend zu machen, muss man grundsätzlich drei Dinge beweisen:
das Vorliegen eines Behandlungsfehlers;
eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit;
einen Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden.
In
der gängigen Praxis ist die Beweislast für den Kläger bei einem
Zivilprozess gegen den behandelnden Arzt enorm schwierig.
Nur
unter bestimmten Konstellationen (bei einem groben Behandlungsfehler)
gilt eine Umkehrung der Beweislast. In diesem Fall muss der behandelnde
Arzt beweisen, dass ihm kein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
das Verbot zu schaden (Primum non nocere: Primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare” (deutsch: „erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“);
Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/1947) zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung, ähnlich wie das Genfer Gelöbnis.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere verbrecherische medizinische Experimente und Zwangssterilisationen.
Haben wir es im Fall der Corona-Impfungen mit eindeutigen Verstößen gegen den Nürnberger Kodex zu tun?