Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist ein Gesetz aus dem Jahr 2013, welches unter anderen das Ziel verfolgt, Patienten im Sinne einer
verbesserten Gesundheitsversorgung zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers stärker zu unterstützen. Das Gesetz im Wortlaut kannst du hier herunterladen.
Beweislast vs. Beweislastumkehr
Die Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt beim Patienten. Um erfolgreich Schadenersatz geltend zu machen, muss man grundsätzlich drei Dinge beweisen:
- das Vorliegen eines Behandlungsfehlers;
- eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit;
- einen Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden.
In der gängigen Praxis ist die Beweislast für den Kläger bei einem Zivilprozess gegen den behandelnden Arzt enorm schwierig.
Nur unter bestimmten Konstellationen (bei einem groben Behandlungsfehler) gilt eine Umkehrung der Beweislast. In diesem Fall muss der behandelnde Arzt beweisen, dass ihm kein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
Weitere Informationen dazu findest du auch hier:
- Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
- Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Wikipedia)
- Was besagt das neue Patientenrechtegesetz?
- Gesetz zur Verbesserung der Rechte der Patienten
- Infoblatt- Patientenrechte in Klartext
- Ratgeber Patientenrechte
- Beweislast (Wikipedia)
- Beweislastumkehr (Wikipedia)
(progress 3, S. 107-108)
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