Montag, 11. April 2022

Patientenrechtegesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist ein Gesetz aus dem Jahr 2013, welches unter anderen das Ziel verfolgt, Patienten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers stärker zu unterstützen. Das Gesetz im Wortlaut kannst du hier herunterladen.

Demnach sollte das neue Patientenrechtegesetz Vorteile für die Patienten bringen. In der Realität sitzen diese, zum Beispiel bei Behandlungsfehlern, weiterhin am kürzeren Hebel.

Beweislast vs. Beweislastumkehr

Die Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt beim Patienten. Um erfolgreich Schadenersatz geltend zu machen, muss man grundsätzlich drei Dinge beweisen:

  1. das Vorliegen eines Behandlungsfehlers;
  2. eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit;
  3. einen Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden.

In der gängigen Praxis ist die Beweislast für den Kläger bei einem Zivilprozess gegen den behandelnden Arzt enorm schwierig. 

Nur unter bestimmten Konstellationen (bei einem groben Behandlungsfehler) gilt eine Umkehrung der Beweislast. In diesem Fall muss der behandelnde Arzt beweisen, dass ihm kein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

 

 

Weitere Informationen dazu findest du auch hier:

 

(progress 3, S. 107-108)

 

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