- das Wohlergehen des Menschen;
- das Verbot zu schaden (Primum non nocere: Primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare” (deutsch: „erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“);
- das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten;
- das Prinzip der Menschenwürde.
Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/1947) zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung, ähnlich wie das Genfer Gelöbnis.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere verbrecherische medizinische Experimente und Zwangssterilisationen.
Haben wir es im Fall der Corona-Impfungen mit eindeutigen Verstößen gegen den Nürnberger Kodex zu tun?
Weitere Informationen dazu findest du auch hier:
- Medizinethik
- Eid des Hippokrates
- Genfer Deklarations des Weltärztebundes
- Arztgelöbnis
- Der Nürnberger Codex
(progress 3, S. 110-112)
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